Der Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein gesetzlich abgesichertes soziales Bildungsjahr und steht im Unterschied zum FSJ auch älteren Freiwilligen offen. Als "Bufdi" beim DRK stehen viele unterschiedliche Stellen und Aufgaben offen um gemeinsam Menschen zu helfen. Jungen Freiwilligen bietet er wie das FSJ die Chance, sich zu orientieren, neue Kompetenzen zu erwerben und Stärken auszubauen. Ältere Freiwillige werden ermutigt, ihre bereits vorhandenen Kompetenzen sowie ihre Lebens- und Berufserfahrungen einzubringen und weiter zu entwickeln.
Wer kann teilnehmen?
Die Altersvorgabe liegt bei 18 Jahren, das Angebot richtet sich an junge Menschen, nach der Schule, Bürgerinnen und Bürger, die ihre Pflichtschulzeit absolviert haben, Menschen mittleren Alters oder auch an Seniorinnen und Senioren.
Dauer des Einsatzes
Der BFD dauert in der Regel 12 Monate, eine Verkürzung auf 6 Monate oder Verlängerung auf 18 Monate ist möglich. Freiwillige ab dem vollendeten 27. Lebensjahr können auch in Teilzeit mit mehr als 20 Stunden pro Woche teilnehmen.
Welche Angebote macht Ihnen das DRK?
Die für das DRK typischen Einsatzfelder im BFD sind:
- Mobiler Sozialer Dienst
- individuelle Betreuung von Menschen mit Behinderung
- Krankenhäuser
- Altenpflegeheime
- gemeinnützige Werkstätten
- Einrichtungen der Drogenhilfe
- Jugend- und Freizeitheime
- Kinderheime
- Kurheime
- Flüchtlingsheime.
Was kostet das? Gibt es beim Bundesfreiwilligendienst eine Vergütung?
Für eine Teilnahme an einem BFD entstehen Ihnen keine Kosten außer den gewöhnlichen Lebenshaltungskosten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten ein angemessenes monatliches Taschengeld. Freiwillige sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit grundsätzlich Mitglied in der gesetzlichen Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Alle Sozialversicherungsbeiträge werden vom Bund erstattet. DRK Träger oder Einsatzstelle können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Können Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung nicht zur Verfügung gestellt werden, können Geldersatzleistungen gezahlt werden. Zusätzlich besteht für Freiwillige im BFD Anspruch auf Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Wie kann ich mich bewerben? Welche Stellen gibt es?
Das DRK bietet aufgrund der Vielzahl von Einrichtungen gute Möglichkeiten, eine Einsatzstelle zu finden, die den individuellen Interessen und Fähigkeiten der Interessenten entsprechen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der regionalen DRK-Träger klären dies in einem persönlichen Gespräch mit den Interessenten. Häufig gibt es auch die Möglichkeit, einen Tag lang bei der vorgesehenen Einsatzstelle zu hospitieren. Der Beginn eines Freiwilligendienstes kann mit dem Träger individuell vereinbart werden. In der Regel beginnt der Freiwilligendienst jedoch zum 1. September eine Jahres.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen der zuständige Ansprechpartner Ihrer Region, der auch die Bewerbung entgegennimmt.
Die Liste der Träger des BFD-Adressen finden Sie hier.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Die Freiwilligendienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereit hält. Besuchen Sie uns auf http://www.freiwilligendienste.drk.deHinweis: Dieser Link führt auf die Seite eines anderen Anbieters und Sie verlassen unsere Webseite.